FAQ zum SARS-CoV-2-Test
Ist der durchgeführte Schnelltest anerkannt?
Ja, der SARS-CoV-2-Schnelltest bestätigt alle derzeitigen Kriterien des RKI (Robert-Koch-Instituts) und befindet sich ebenfalls auf der BfArM-Liste (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte).
Ist der Ergebnisbogen für Reisen zugelassen?
Planen Sie eine Reise außerhalb Deutschlands wird Ihnen neben dem deutschen Testbogen selbstverständlich auch ein englischer Testbogen zur Verfügung gestellt. Dieser ist international gültig und kann – je nach Testanforderungen der Reisegesellschaft und des Ziellandes – als Gesundheitsnachweis dienen.
Wie wird der SARS-CoV-2-Test durchgeführt?
Um Ihre DNA auf Antigene zu überprüfen, wird Ihnen mit einem Teststäbchen etwas Sekret aus der Nase entnommen. Da die Ergebnisse bei einer Prüfung durch die Nase deutlich genauer sind, ist der ebenfalls zugelassene Test im Mund-Rachen-Bereich nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Dies ist z. B. beim Testen von Kindern, bei einer erhöhten Neigung zu Nasenbluten oder bei Verletzungen der Nase der Fall.
Benötigt man einen Termin?
Nein, für den Schnelltest in unserer Teststelle benötigen Sie keinen Termin. Sollen wir Sie in Ihrer Firma besuchen kommen, um gleich mehrere Tests durchzuführen, erfolgt die Terminabsprache per E-Mail. Auch hier sind die Wartezeiten nur sehr kurz.
Welche Mutationen des Covid-19-Virus erkennt der Test?
Unser Covid-19-Schnelltest (SARS-CoV-2-Test) erkennt alle bisher bekannten Virusmutationen. Statt den veränderten Spikes erkennt dieser Test das N-Protein des Nukleokapsid, welches bisher bei allen Mutationen des Corona-Virus zu erkennen war. Kommen Sie gern ohne Terminvereinbarung in unsere Berliner Teststelle und lassen Sie sich auf alle Corona-Mutationen testen!